VIELE WISSEN ES NICHT: KRANKENKASSEN BEZUSCHUSSEN SOGAR URLAUBSREISEN

Ob zur Vorsorge oder für einen aktiveren Lebensstil: Krankenkassen bieten in ihrem Programm neben Bonusprogrammen auch einige Präventionsangebote für Versicherte an.

Eins davon kann sogar das Fernweh stillen: Denn unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen Krankenkassen Sie sogar finanziell bei einer Reise. Um welches Angebot es sich dabei handelt und worauf Versicherte achten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Präventionskurse: Wann Krankenkassen die Kosten übernehmen

Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, sich an den Kosten für Präventionskurse zu beteiligen. Damit gemeint sind laut Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V) Leistungen, die sowohl zur Verhinderung als auch zur Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Gesundheitsförderung dienen und von den Krankenkassen angeboten werden können. Ziele sind zum Beispiel ein gesundes Aufwachsen durch Bewegung oder Ernährung sowie die Vorbeugung von Erkrankungen wie Diabetes oder Depressionen.

Laut Angaben des GKV-Spitzenverband muss ein solcher Kurs jedoch zertifiziert sein und die Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention erfüllen, bevor er unter diese Leistung fällt und die Krankenkasse einen Zuschuss gewähren kann. Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen Massagen sowie Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios.

Neben regelmäßig stattfindenden Kursen können dabei auch sogenannte Kompaktangebote gefördert werden, die mehrere Einheiten innerhalb weniger Tage abdecken. Das Besondere daran: Laut dem GKV-Spitzenverband können diese Angebote sowohl in der Nähe als auch fernab Ihres Wohnortes stattfinden. Damit können auch Präventionskurse im Rahmen von Reisen förderfähig sein.

Die Voraussetzung dabei ist, dass die Einheiten mindestens auf zwei Tage verteilt werden und den gleichen Umfang wie Angebote im wöchentlichen Rhythmus haben. Auch werden die Kurse nach Angaben von Reisereporter nur in Deutschland oder einem anderen EU-Land gefördert.

Urlaubs-Zuschuss von der Krankenkasse: Weitere Voraussetzungen

Wie der GKV-Spitzenverband in seinem Leitfaden schreibt, richten sich die Kompaktangebote vor allem an Versicherte, die aus zeitlichen Gründen schwer an regelmäßigen Kursen teilnehmen können. Die Förderung ist dabei auf maximal zwei Präventionskurse pro Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.

Ob und in welcher Höhe die Präventionskurse bezuschusst werden, legt die Krankenkasse selbst fest. Versicherte sollten deshalb vorab ihre Krankenkasse kontaktieren und klären, welche Kurse überhaupt anerkannt werden und wie hoch der Zuschuss dabei ausfällt.

Zur Orientierung können auch spezialisierte Anbieter wie AKON Aktivkonzept dienen, die mit vielen Krankenkassen, wie beispielsweise der KKH, zusammenarbeiten. Dort können im Einzelfall auch Zuschüsse von bis zu 280 Euro möglich sein.

2026-02-04T11:43:44Z