Neues Gesetz
Wer Arzneimittel in der Apotheke kauft, benötigt seit Kurzem in manchen Fällen kein Rezept mehr. Allerdings hat die neue Regelung enge Grenzen – und einen entscheidenden Haken.
Seit Anfang Juli ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, Patienten einen leichteren Zugang zu bestimmten Gesundheitsdienstleistungen zu gewähren. Nicht nur sollen Apotheken künftig Blut abnehmen und bestimmte Impfungen vornehmen dürfen – künftig können Patienten in bestimmten Fällen auch ohne Rezept Medikamente bekommen.
Allerdings ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente derzeit nur teilweise möglich. Lediglich Menschen mit chronischen Erkrankungen können von dieser neuen Regel bislang Gebrauch machen. Doch was gilt für diese und ab wann ist eine Abgabe der Medikamente ohne Rezept auch an andere Patienten möglich?
Patienten mit chronischen Erkrankungen benötigen bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen kein Rezept mehr:
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Wichtig für Patienten ist dabei zu wissen, dass ohne Rezept das Medikament aus eigener Tasche bezahlt werden muss – die Krankenkasse übernimmt die Kosten in diesem Fall nicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn später ein Rezept nachgereicht wird. "Eine nachträgliche Abrechnung der bereits abgegebenen Packungen zulasten der Krankenkasse ist daher nicht möglich", stellt der Apothekenverband Abda gegenüber dem Portal "Apotheke adhoc" klar.
Künftig sollen auch Menschen mit akuten Erkrankungen rezeptfrei Medikamente in den Apotheken bekommen. Bei welchen Arzneimitteln ein Rezept künftig nicht zwingend ist, steht allerdings noch nicht fest. Festgelegt werden soll dies erst in einer zusätzlichen Rechtsverordnung. Bis diese vorliegt, wird es noch über ein Jahr dauern. Erst einmal soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechende Empfehlungen aussprechen. Diese sollen bis zum 2. Juli 2027 vorliegen.
Fest steht jedoch bereits, dass Antibiotika sowie Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial auch bei akuten Behandlungen stets einer ärztlichen Verschreibung bedürfen.