WAS PATIENTEN JETZT WISSEN MüSSEN

Berlin. Die Vorbereitung dauerte mehr als 20 Jahre, jetzt soll sie für alle Versicherten kommen: Die elektronische Patientenakte wird ab Februar für jeden angelegt, der nicht widerspricht. Worauf es nun ankommt und was zu tun ist.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt auf rasche positive Effekte durch den Start elektronischer Patientenakten (ePA) für alle Versicherten Anfang kommenden Jahres. Die ePA werde dazu führen, dass die Versorgung besser und unbürokratischer werde, sagte der SPD-Politiker in Berlin zum Auftakt einer Informationskampagne. Nach einem Gesetz der Ampel-Koalition bekommen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 eine ePA von ihrer Kasse angelegt – es sei denn, man lehnt es für sich ab. Sie soll ein digitaler Speicher etwa für Angaben zu Medikamenten, Befunde und Laborwerte sein. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was soll die elektronische Patientenakte für Vorteile bringen?

Ziel ist es, Informationen zur Gesundheit des Patienten ein Leben lang digital zu speichern, damit sich Ärzte im Notfall schnell einen Überblick über die Krankengeschichte verschaffen können. Auch sollen unnötige Doppeluntersuchungen und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen vermieden werden. Zudem soll die Forschung auf verschlüsselte und anonymisierte Datensätze zugreifen können.

Wer bekommt eine ePA und wer nicht?

Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte bekommen – im ersten Monat in den zwei Modellregionen Franken und Hamburg und ab Mitte Februar dann bundesweit. Privat Versicherte erhalten automatisch eine ePA, wenn ihre Krankenkasse dies anbietet und darüber vorab informiert. Wer keine ePA haben möchte, muss dem aktiv widersprechen. Dies gilt für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen. Auch Kinder erhalten eine ePA, solange die Eltern nicht widersprechen.

Wer befüllt die ePA und was wird gespeichert?

Die ePA soll mit allen künftig anfallenden Informationen aus Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder anderen Therapien befüllt werden. Dazu zählen Befunde, Arztbriefe und auch Medikamentenlisten. Auf Antrag der Patienten sollen die Krankenkassen zudem zurückliegende Daten in die Akte einspeisen. Auch die Patienten selbst können beispielsweise Arztbriefe oder Röntgenbilder in die Akte einspeisen.

Wie können Patienten auf die Daten zugreifen und sie verwalten?

Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine App für die elektronische Patientenakte anbieten. Mit der App kann man Dokumente hoch- oder herunterladen, anzeigen, verbergen und löschen oder Widersprüche erteilen. Eine Datenmitnahme bei Krankenkassenwechsel ist möglich.

Was ist für die Anmeldung notwendig?

Versicherte müssen sich bei erstmaliger Anmeldung in der ePA-App entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte und PIN authentifizieren. Die PIN für die Gesundheitskarte ist auf Antrag bei der Krankenkasse erhältlich. Auch in der Apotheke soll die Erstauthentifizierung künftig möglich sein. In der App können Nutzer dann eine andere Login-Option wählen, beispielsweise Gesichtserkennung.

Wie funktioniert der Widerspruch genau?

Wer gar keine ePA haben will, kann dies jederzeit der Krankenkasse schriftlich mitteilen. Erfolgt der Widerspruch nach Einrichten der Akte, wird diese gelöscht. Beim Arzt kann aber auch dem Zugriff auf Daten oder deren Speicherung widersprochen werden. Wenn es um Informationen zu sexuell übertragbaren Krankheiten, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen geht, müssen Ärzte auf das Widerspruchsrecht aufmerksam machen.

Wie kann ich die Nutzung der Daten einschränken?

Jeder Patient kann in der App die Zugriffsberechtigungen und die Zugriffsdauer von Ärzten, Apothekern oder Ähnliches festlegen.

Was machen Menschen, die kein Smartphone besitzen?

Wer keine App nutzen kann oder möchte, soll die ePA auch beim Arzt abrufen können. Zudem kann die E-Akte auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten – zum Beispiel einem benannten Familienmitglied – eingesehen werden.

Sind die Daten sicher?

Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein Netzwerk, das in sich geschlossen und sicher sein soll. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen, auch die Krankenkassen nicht. Sie sollen weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten haben. Datenschützer verweisen jedoch auf mögliche Hacker-Angriffe.

Ich habe schon eine alte ePA. Werden die Daten übernommen?

Nein, die bisherigen elektronischen Patientenakten sind technisch anders aufgebaut und werden nicht automatisch übernommen.

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