22 KRANKENKASSEN ERHöHEN IM LAUFENDEN JAHR DEN ZUSATZBEITRAG

Es wird teurer: Anders als üblich haben zahlreiche Krankenkassen nicht am Jahresanfang, sondern im laufenden Jahr ihre Beiträge angehoben. Betroffene Versicherte haben dadurch ein Sonderkündigungsrecht.

Seit Mai haben 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Das geht aus einer Auswertung des Verbraucherportals Finanztip hervor, die am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Demnach sind 7,6 Millionen Versicherte von den Erhöhungen betroffen, sie haben nach der Preiserhöhung eine zweimonatige Sonderkündigungsfrist und können die Krankenkasse wechseln.

Die gesetzlichen Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um. Anfang 2024 hatten dies bereits 37 der 73 frei zugänglichen Kassen getan. Unter den 22 Kassen, die nun unüblicherweise im laufenden Jahr die Beiträge erhöht haben, sind 19, die dies zum Jahreswechsel bereits getan hatten und nun erneut erhöhten.

„Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft“, erklärte Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent.

Sonderkündigungsrecht durch Beitragserhöhung

Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.

Ab 2025 könnte der Beitrag zudem weiter ansteigen. Zudem war zuvor bekannt geworden, dass die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar deutlich anheben will. So sollen laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums im kommenden Jahr Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt die Deckelung bei einem Monatsgehalt von 5175 Euro.

In der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze laut Ministerium bundesweit von bislang 7550 Euro in Westdeutschland und 7450 Euro in Ostdeutschland auf 8.050 Euro angehoben werden.

2024-09-19T14:10:44Z dg43tfdfdgfd