CANNABIS UND MEDIKAMENTE – DAS KANN GEFäHRLICH WERDEN

Oberberg. Die Apotheker im Oberbergischen Kreis warnen davor, dass der Konsum von Cannabis und die Einnahme bestimmter Medikamente die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen kann.

Die Apotheker im Oberbergischen Kreis warnen eindringlich vor dem Konsum von Cannabis bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten. „Diese Kombination kann sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken“, erklärt Martina Dammüller, Pressesprecherin der Apotheken im Oberbergischen Kreis. „Durch das Rauchen von Cannabis werden Leberenzyme beeinflusst, die die Wirkung vieler Arzneimittel verstärken oder abschwächen können“, erläutert Apothekerin Dammüller. Wie riskant ein solcher Mix sein kann, verdeutliche bereits die Tatsache, dass einige Arzneistoffe schon alleine ohne die Beteiligung von Cannabis einen erheblichen Einfluss auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr haben könnten.

Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch solche, die ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sind. Dazu zählen zum Beispiel Schlaf- und Beruhigungsmittel, Allergietabletten, aber auch manche Hustenmedikamente oder Mittel gegen Schmerzen.

Cannabis kann die Wirkung von Arzneimitteln über einen längeren Zeitraum deutlich verändern. Das gilt insbesondere, wenn in der Woche mehr als zweimal Cannabis konsumiert wird.

„Deshalb sollten sich nicht nur chronisch Kranke in ihrer Apotheke vor Ort informieren, ob sich beim Cannabis-Konsum Wechselwirkungen mit eingenommen Medikamenten ergeben können. Auch die Cannabiskonsumenten, die für die Behandlung leichter Erkrankungen selbst gekaufte Medikamente einnehmen, sollten sich umfassend beraten lassen“, rät Martina Dammüller. Diese persönliche und qualifizierte Beratung in der Apotheke vor Ort sei ein wichtiger Baustein für mehr Patientensicherheit.

Ähnlich der 0,5-Promille-Toleranzmarke für Alkohol gibt es auch einen gesetzlichen Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC), den berauschenden Wirkstoff der Cannabis-Pflanze. Dieser Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut. „Auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von THC kann es zu Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie zu verlängerten Reaktions- und Entscheidungszeiten kommen“ – gerade wenn gleichzeitig bestimmte Arzneimittel eingenommen werden“, warnt Apothekerin Dammüller. Eine gefährliche und gefährdende Fahrt könne die Folge sein.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig mehr THC im Blut hat als erlaubt, dem drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt während der Probezeit ein absolutes Cannabisverbot.

Dringend zu beachten ist die Regelung beim sogenannten Mischkonsum. So gilt nach dem Konsum von Cannabis ein striktes Alkoholverbot. Wer diese Vorgabe nicht einhält, wird mit 1000 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten und riskiert ein Fahrverbot für einen Monat.

Der Abbau von THC im Körper dauert sehr lange. Nach einmaligem Konsum sollten Personen bestenfalls mindestens 24 Stunden warten, bevor sie wieder am Verkehr teilnehmen. Nicht mehr nachweisbar ist THC im Körper selbst nach nur einmaligem Konsum erst nach etwa einem Monat. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss sogar davon ausgehen, dass THC noch mehrere Monate im Körper nachweisbar bleibt. Wird in diesem Zeitraum zum Beispiel ein Unfall verursacht und von der Polizei eine Blutprobe angeordnet, muss der Betroffene mit Konsequenzen rechnen.

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