DRINGENDER SüßIGKEITEN-RüCKRUF: KUNDEN SOLLTEN EIN PRODUKT AUF KEINEN FALL ESSEN

Dringender Süßigkeiten-Rückruf: Kunden sollten ein Produkt auf keinen Fall essen

Nicht verzehren: Damit sich Verbraucher derzeit keiner Gesundheitsgefahr aussetzen, sollten sie unbedingt einen Süßigkeiten-Rückruf beachten.

Dortmund – Eine Süßware aus dem orientalischen Raum könnte zu einer Gesundheitsgefahr werden. Davor warnt der Hersteller Baladna Holding GmbH in seiner Pressemitteilung. In einem Produkt wurden Ekel-Bakterien entdeckt, weswegen vom Verzehr abzuraten ist (mehr zum Thema Rückruf auf RUHR24 lesen).

Dringender Süßigkeiten-Rückruf: Kunden sollten ein Produkt auf keinen Fall essen

Halva ist eine Süßigkeit, die unter anderem aus Zucker, Mehl und Nüssen besteht und im orientalischen Raum sehr beliebt ist. Eben diese Speise ist momentan (30. August 2024) von einem Rückruf betroffen. Es gilt, das Produkt auf keinen Fall zu essen. Der Grund: Ein Herstellungsfehler. Wie es in der Pressemitteilung heißt, wurden Salmonellen in dem Artikel nachgewiesen.

Bei dem Verzehr des Produkts kann es zu einer Salmonelleninfektion kommen, die sich durch Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Durchfall und Fieber äußert. „Diese Symptome können mehrere Tage anhalten. In der Regel heilt die Erkrankung auch ohne ärztliche Behandlung nach wenigen Tagen aus“, heißt es weiter.

Allerdings: Dem Gesundheitsmagazin AOK zufolge benötigen ältere Menschen, Schwangere, Kleinkinder und Babys ärztliche Hilfe, sollten die Symptome länger als zwei bis drei Tage andauern.

Verbraucher sollten einen Süßigkeiten-Rückruf beachten: Halva – bedeckt mit Pistazien

Der Hersteller Baladna Holding GmbH ruft aufgrund eines Produktionsfehlers folgenden Artikel zurück:

  • Vom Rückruf betroffen: Halva – bedeckt mit Pistazien
  • Hersteller: Baladna Holding GmbH aus Jüchen
  • Datum der Veröffentlichung: 30. August .2024
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22. Oktober 2025
  • Chargennummer: 124
  • Verpackungseinheit: 350 Gramm
  • Grund des Rückrufs: Nachweis von Salmonellen
  • Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen

Süßigkeiten-Rückruf: Erhalten Verbraucher ihr Geld auch ohne Kassenzettel zurück?

Allgemein gilt: Hat ein Hersteller den Verdacht, dass eines seiner Produkte unsicher ist, muss er sofort handeln! Das bedeutet konkret: Das betroffene Lebensmittel wird zurückgerufen. Ist es bereits im Handel vertrieben worden, muss der Produzent nicht nur den Rückruf starten, sondern auch die Öffentlichkeit schnell und deutlich über den Grund informieren.

Kunden haben laut der Verbraucherzentrale das Recht auf einwandfreie Artikel. Falls das Produkt nicht ersetzt werden kann, erhalten Verbraucher ihr Geld zurück. Wer den entsprechenden Kassenzettel nicht mehr parat hat, muss sich nicht ärgern: Händler nehmen die zurückgerufenen Lebensmittel meistens auch ohne Kassenbon zurück.

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 31.08.2024 erstmals veröffentlicht und anschließend aktualisiert.

2024-09-07T09:03:30Z dg43tfdfdgfd