EILIGER PILZ-RüCKRUF IN VIER BUNDESLäNDERN: VERGIFTUNGEN DROHEN

Getrocknetes Produkt

Eiliger Pilz-Rückruf in vier Bundesländern: Vergiftungen drohen

Ein Pilz-Produkt ist von einem Rückruf betroffen. Die Überschreitung der Pestizid-Höchstwerte birgt Gesundheitsgefahren für Konsumenten.

Kassel – Pilze sind immer wieder Gegenstand von Rückrufen. Erst im Juni gab es einen Rückruf wegen der Gefahr von Botulismus. Die Erkrankung wird von gefährlichen Toxinen ausgelöst, die beispielsweise in nicht richtig eingekochten Pilzen vorkommen können. Bei einem anderen Pilzprodukt drohte Verbrauchern Nesselsucht. Nun trifft es schon wieder ein Pilzprodukt. Diesmal handelt es sich um getrocknete Ackerlinge, die bei Verzehr zur Gesundheitsgefahr werden können. Das gibt der Bund auf seiner Seite lebensmittelwarnung.de bekannt.

Pilz-Rückruf: Getrocknetes Produkt kann Toxine enthalten

Von dem Rückruf betroffen ist die 100-Gramm-Packung Ackerlinge der Firma „AsRopa Food GmbH“. Die Packungen haben ein aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum vom 05.09.2026 und die Artikelnummer 71231. Als Grund gibt der Hersteller in einer offiziellen Mitteilung bekannt, es seien „hohe Rückstände aus Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel“ festgestellt worden.

Diese vier Bundesländer sind betroffen:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Sachsen

Auf dem Aushang ist zu lesen: „Bitte bringen Sie das Produkt zurück. Der Verkaufspreis wird Ihnen erstattet. Vielen Dank.“ Eine Erstattung ist bei den gekauften Händlern auch ohne Kassenbon möglich.

Pflanzenschutzmittel in getrockneten Pilzen – Normalerweise nicht gefährlich

Grundsätzlich kommen in der Landwirtschaft Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel zum Einsatz. Es ist erst einmal also normal, dass kleine Rückstände auf Obst, Gemüse oder eben auch Pilzen zu finden sind. Dafür legen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und weitere nach aufwändigen Verfahren fest, welche Konzentrationen eines Stoffs in Lebensmitteln für Verbraucher sicher sind. So gibt es Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen. In dem Fall eines Rückrufs wurde die zulässige Menge überschritten.

Wie giftig ein Pestizid ist, werde laut Verbraucherzentrale Hamburg erstens über die akute Referenzdosis bestimmt, die innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass ein Gesundheitsrisiko besteht. Und zweitens über den sogenannten ADI-Wert; die duldbare tägliche Aufnahmemenge ohne erkennbares Risiko.

Überschreiten der Pestizid-Höchstwerte: Diese Gefahren drohen Verbrauchern

Welche genauen Auswirkungen ein Verzehr eines Produkts hat, das diesen Höchstwert überschreitet, ist nicht klar zu sagen – es kommt auf das Pestizid an. Wie bund.net schreibt, können beispielsweise akute und chronische Hauterkrankungen auftreten. Bei direktem Kontakt mit dem Pestizid können im schlimmsten Fall aber auch Vergiftungserscheinungen, Krebs, Fruchtbarkeits- und Erbgutschäden auftreten. Die Verbraucherzentrale Hamburg ergänzt: „Einige Stoffe stehen im Verdacht, die Nerven zu schädigen oder das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinflussen.“

Zuletzt wurde ebenfalls ein Hühnchen-Produkt wegen Pestiziden zurückgerufen. Auch bei Obst kommt es immer wieder zu Rückrufen wegen Pestiziden. (jh)

2024-09-19T08:50:33Z dg43tfdfdgfd