KRANKHEIT WäHREND DES URLAUBS: ZIEHT DER ARBEITGEBER DIE URLAUBSTAGE TROTZDEM AB?

Sich eine Erkältung im lang ersehnten Urlaub einzufangen - das wünscht sich niemand. Eine Krankheitsperiode zu akzeptieren und zu überwinden gestaltet sich jedoch wesentlich leichter, wenn der verlorene Strandtag nicht die ganze Zeit im Hinterkopf herumschwirrt. Man kann seine Urlaubstage jedoch vor "Krankheit" bewahren. Eigentlich sei es "ganz simpel", so Achim Schunder, Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Uni Mannheim gegenüber dem Spiegel.

Ganz wichtig: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für gewöhnlich reicht es, sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen und dieses beim Arbeitgeber einzureichen, um sich bei der Arbeit krank melden zu können. Im Urlaub gibt es eine wichtige Ergänzung: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Man sollte sich explizit und ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt attestieren lassen, dann kann man die Tage der Krankheit im Urlaub mit dieser Bescheinigung als Krankheits- anstatt Urlaubstage werten lassen.

Der Arbeitgeber ist nach Paragraph neun des Bundesurlaubsgesetzes dazu verpflichtet, Mitarbeitern nach Vorlegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Urlaubstage gutzuschreiben: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

Bescheinigung muss nicht während des Urlaubs eingereicht werden

Gut zu wissen ist auch: Man muss seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht schon während des Urlaubs einreichen, sondern kann dies auch erst hinterher tun. Allerdings werden nur die als arbeitsunfähig bescheinigten Urlaubstage angerechnet - nicht die Tage, an denen man den Urlaub mit einer leichten Erkältung verbracht hat. Daher sollte man am besten möglichst früh zum Arzt, auch wenn man sich gerade im Ausland befindet.

Krankheit darf nicht fahrlässig selbst verschuldet sein

Es gibt Ausnahmen: Der Arbeitgeber muss den Lohn nicht fortzahlen, wenn man sich krank im Ausland befindet und dem Chef keine Kontaktdaten einer dritten Person (beispielsweise eines Arztes oder Ehegatten) übermittelt hat, über die man erreichbar ist.

Außerdem nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist der Arbeitgeber laut Paragraph drei des Entgeltfortzahlungsgesetzes, wenn man seine Krankheit fahrlässig selbst zu verantworten hat - wenn man also etwa in ein Land mit Reisewarnung gereist ist, woraufhin es zu einer Krankheit kam, die die Arbeitsunfähigkeit verursacht.

Quarantäne ist keine Krankheit

Urlaubstage in Quarantäne können nicht gutgeschrieben werden - außer, man befindet sich aufgrund akuter Symptome in Quarantäne und ist dadurch arbeitsunfähig. Hier gilt wieder: Die Arbeitsunfähigkeit muss nachgewiesen werden.

Schunder erklärt gegenüber dem Spiegel, dass auch im Ausland explizit die Arbeitsunfähigkeit attestiert werden muss, was sich aufgrund potentieller Kommunikationsschwierigkeiten häufig als Problem darstellt. Aber: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem (europäischen) Ausland anzunehmen, sofern sie nicht in der Lage sind nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer sich die Bescheinigung auf unehrlichem Wege erschlichen hat.

Das einzige Mittel des Arbeitgebers ist, den angeblich arbeitsunfähigen Angestellten zu einer Untersuchung beim medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu schicken, damit dort die Arbeits(un-)fähigkeit geprüft werden kann.

Übrigens: Das Gutschreiben von Urlaubstagen gilt zwar, wenn man sich im Mehr- oder Sonderurlaub befindet - allerdings nicht, wenn man gerade Überstunden abbaut oder das Kind krank wird und man seinen Urlaub deswegen nicht zur Entspannung nutzen kann.Redaktion finanzen.net

2024-05-07T04:24:05Z dg43tfdfdgfd